Rechtsanwaltsgebühren Seit dem 01.07.2005 ist die Grundlage für die Vergütung anwaltlicher Tätigkeit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach dem RVG beträgt die Erstberatungsgebühr für Verbraucher höchstens 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer. Ansonsten erfolgt die Abrechnung der Rechtsanwaltsgebühren auf der Grundlage des „Streit“wertes. Ab dem 01.07.2006 sind die Rechtsanwälte gehalten, bei außergerichtlichen Angelegenheiten mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung zu treffen. Mit einer solchen Vereinbarung wird ein Honorar auf der Grundlage eines Stundensatzes, oder aber ein Festhonorar vereinbart.
Prozesskostenhilfe kann beantragt werden, wenn der Mandant über kein Vermögen und ein geringes Einkommen verfügt. Der Antrag auf Gewährung der Prozesskostenhilfe ist bei dem zuständigen Gericht einzureichen.
In Notariatsangelegenheiten ist die Grundlage für die Gebührenberechnung die Kostenordnung. Honorarvereinbarungen in Notariatsangelegenheit sind ausgeschlossen. Alle Gebühren unterliegen der Mehrwertsteuer. |
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